PHOTOVOLTAIK - AKTION

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Alternativ können Sie uns per Mail unter  vevoda@estvevoda.at oder per Telefon unter  +43 664 840 64 92 kontaktieren.

von Erich Vevoda 30. April 2024
Gefördert werden alle Handwerksleistungen im privaten Lebensbereich, die ab dem 01.März 2024 in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt 20% der Arbeitsleistung und ist für dieses Jahr mit € 2.000.- pro Haushalt begrenzt. 2025 beträgt die Förderung dann immerhin noch € 1.500.- pro Haushalt. Jede Person darf pro Kalenderjahr nur einen Förderantrag stellen. Um den vollen Zuschuss zu erhalten darf jedoch jede volljährige Person des gleichen Haushalts einen Antrag stellen mehrere Rechnungen gesammelt eingereicht werden. Das Bundesministerium verspricht eine einfache Antragstellung bei der nur wenige Daten eingetragen werden müssen. Die Frist für die Einreichung beginnt am 15.07.2024 und muss online über die Seite https://handwerkerbonus.gv.at/ erfolgen. Quelle: https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html
von Erich Vevoda 6. August 2022
Ab 25. Februar 2023 dürfen die meisten am Markt befindlichen Leuchtstoffröhren nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Grund ist das in den Lampen enthaltene Quecksilber. Nach diesem Datum ist nur noch der Verkauf von Lagerbeständen möglich. Die Verwendung von bereits gekauften Leuchtstoffröhren bleibt aber natürlich weiterhin erlaubt. Es lohnt sich allerdings schon jetzt über Nachfolgeprodukte und Alternativen nachzudenken. Ein Umstieg auf LED-Technik bringt neben einer quecksilberfreien Lichttechnik auch eine recht beachtliche Stromersparnis von bis zu 80 Prozent.
von Erich Vevoda 28. Januar 2020
Die Länder Niederösterreich und Burgenland fördern auch 2020 den Einbau von Alarmanlagen
von Erich Vevoda 16. Juli 2019
Gute Nachrichten für alle die sich entschieden haben eine Photovoltaikanlage errichten zu lassen. Auch 2019 gibt es dafür eine staatliche Förderung! Voraussetzungen Die PV-Anlage befindet sich auf oder an einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder auf einer Betriebsfläche. Die Anlage hat eine Leistung zwischen 5 und 500 kW Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Netz Es wird keine Einspeiseförderung und keine Förderung durch den Klima- und Energiefond oder eine Landesförderung bezogen Der Förderantrag wird VOR Bestellung und VOR Beginn der Bauarbeiten eingereicht Nach der Errichtung müssen die Rechnungen und Zahlungsbelege vorgelegt werden Die PV-Anlage muss innerhalb eines Jahres nach Zusicherung des Investitionszuschusses in Betrieb genommen werden. Höhe des Zuschusses 250€ pro kW bei einer Leistung von 5 bis 100 kW 200€ pro kW bei einer Leistung von 101 – 500 kW Ein zusätzlicher Investitionszuschuss wird gewährt, wenn Sie zusätzlich zur PV-Anlage auch einen Stromspeicher installieren. Informationen und Einreichung https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
von Erich Vevoda 9. April 2019
Sie haben eine Alarmanlage mit einem GSM Modul, sodass Sie im Anlassfall eine Nachricht auf Ihr Handy erhalten? Dann vergessen Sie nicht, die SIM Karte registrieren zu lassen! Seit dem 01.01. gilt auch für Wertkarten eine Registrierungspflicht. Für alle vor diesem Zeitpunkt gekauften und in Betrieb befindlichen SIM-Karten gibt es eine Schonfrist bis zum 31.08.2019. Wer seine Wertkarte nicht vor dem 01.September 2019 aufgeladen hat, kann zwar das vorhandene Guthaben noch verbrauchen, das Aufladen ist aber ab dann nicht mehr möglich. Das bedeutet für alle Alarmanlagenbesitzer, dass ab dann eine neue (und registrierte) SIM-Karte besorgt werden und eine entsprechende Programmierung in der Alarmanlage vorgenommen werden muss. Zum Registrieren müssen Sie die SIM-Karte nicht aus der Anlage nehmen. Einfach mit der Nummer und einem Ausweis zum nächsten Shop des Netzbetreibers gehen.
von Erich Vevoda 21. Januar 2019
Früher haben wir beim Kauf einer Glühbirne auf die Wattangabe gesehen um zu wissen wie hell diese leuchten wird. Die Glühbirne wird nun von energiefreundlicheren LED-Leuchtmittel abgelöst und die Watt-Angabe verliert daher an Bedeutung. Heute sind es die Werte Lumen und Kelvin, auf die wir beim Leuchtmittelkauf achten müssen. Lumen (lm) gibt die Helligkeit eines Leuchtmittels an. Je höher der Lumenwert, desto heller ist die Lampe.         Watt-Angabe    Standardglühbirne   Energiesparlampe  LED Lampe         15 W      120 Lumen       125 Lumen    136 Lumen          25 W       220 Lumen       229 Lumen    249 Lumen         40 W       415 Lumen       432 Lumen    470 Lumen         60 W       710 Lumen       741 Lumen    806 Lumen         75 W       930 Lumen       970 Lumen   1055 Lumen Kelvin (K) ist die Maßeinheit für die Lichtfarbe oder die Farbtemperatur. Je höher der Kelvinwert, desto weißer ist das Licht.           extra-warmweiß = bis etwa 2800 K           warmweiß = 2800 K bis 3300 K           neutralweiß = 3300 K bis 5300 K           Tageslichtweiß = > 5300 K Sonnenlicht     Leuchtstofflampe  Halogenlampe  Glühbirne   Kerzenlicht          5000 K - 6000 K    4500 K    3000 K     2700 K    1500 K Quelle: gruenspar.at, paulmann.com
von Erich Vevoda 16. Dezember 2018
Für uns stehen unsere Kunden im Mittelpunkt. Wir sind stolz und dankbar, dass uns in diesem Jahr so viele Ihr Vertrauen geschenkt haben. Wir freuen uns, dass wir Sie von unserem Engagement überzeugen durften und wir versprechen, dass wir auch im kommenden Jahr engagiert und mit voller Kraft daran arbeiten werden um Ihnen beste Lösungen, erstklassige Leistungen und optimalen Service zu bieten. Nach einem arbeitsreichen Jahr mit vielen spannenden Projekten und einigen Herausforderungen freuen wir uns nun auf eine etwas ruhigere Zeit mit weihnachtlicher Magie, die wir gemeinsam mit jenen Menschen verbringen, die uns ganz besonders am Herzen liegen. Genießen auch Sie die Vorweihnachtszeit und die kommenden Feiertage! Wir wünschen allen unseren Kunden, Lieferanten und Freunden ein wunderbares Weihnachtsfest und ein erfolgreiches, erfülltes und zufriedenes neues Jahr.
von Erich Vevoda 15. September 2018
Seit 01.September 2018 ist die Produktion von sogenannten Hochvolt-Halogenlampen für direkten Netzanschluss verboten. Restbestände dürfen zwar noch verkauft werden, aber nach und nach verschwinden durch diese Verordnung besonders energiefressende Leuchtmittel vom Markt. Betroffen sind die meist birnen- und kerzenförmigen Leuchtmittel der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht und einem E14- und E27 Sockel sowie einer Lebensdauer von weniger als 2000 Stunden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Haushaltsleuchten mit ungebündeltem Licht produziert werden, die zumindest die Energieeffizienzklasse B aufweisen. Ausnahmen gibt es jedoch für Spezialanwendungen (Flutlichter), Schreibtischlampen oder Spotlampen, wie sie in Deckenstrahlern verbaut sind. Die Alternative werden Energiesparlamen und LEDs sein. LEDs entwickeln eine sehr ähnliche Leuchtkraft, haben aber eine Lebensdauer von rund 15.000 Stunden, was 7mal höher ist als jene von Halogenleuchten und 14mal höher als die einer Glühlampe. Außerdem ist der Stromverbrauch von LEDs deutlich geringer. Der Konsument spart also doppelt und schont gleichzeitig die Umwelt. Quellen: wko, wohnnet.at, der standard
von Erich Vevoda 19. Juni 2018
Smart Homes sind keine technische Spielerei, sondern intelligente Lösungen um viele Handgriffe zu automatisieren und so den Alltag spürbar zu erleichtern. Ob in allen Räumen die Lichter ausgeschalten, die Heizung runtergeschalten und alle Jalousien geschlossen sind lässt sich bequem und rasch von einem zentralen Punkt aus einsehen und von dort auch steuern. Man muss nicht mehr in alle Räume gehen um das zu kontrollieren. Wetterabhängige Abläufe ermöglichen es, dass zum Beispiel elektrische Dachflächenfenster bei Regen automatisch geschlossen werden und dass Außenjalousien bei Sturm nach oben fahren oder bei Sonneneinstrahlung den Wohnraum beschatten. Völlig automatisch und ohne händische Befehle. Der Urlaubsmodus simuliert Ihre Anwesenheit indem er Lichter ein- und ausschaltet und die Jalousien im gewohnten Rhythmus bewegt. Er sorgt dafür, dass die Pflanzen im Garten gegossen werden wenn die Erde trocken ist, aber auch dass kein Wasser verschwendet wird, wenn es geregnet hat. Von unterwegs schnell mal kontrollieren, ob der Herd tatsächlich aus ist und ob die Alarmanlage eingeschaltet wurde? Die Klimaanlage bereits am Heimweg aufdrehen? Die Sauna vom Büro aus aufheizen? Alles kein Problem und mit einem Smartphone realisierbar. Einer intelligenten Haussteuerung sind kaum Grenzen gesetzt und sie lässt sich gänzlich an ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, kontaktieren Sie uns. Wir sind zertifizierter Partner von Loxone und bieten Ihnen Beratung sowie Installation von Hausautomation zu vernünftigen Preisen.
von Erich Vevoda 14. Mai 2018
In Kürze beginnt sie wieder, die Hochsaison der Einbruchszeit - die Urlaubszeit. Wenn Häuser und Wohnungen leer stehen, haben es Einbrecher besonders leicht. Ohne Zeitdruck können sie schlecht gesicherte Objekte in Ruhe ausräumen. Oft ist der Schaden, der beim Einbruch entsteht und jener der dann anschließend in den Wohnräumen angerichtet wird höher als der Wert des Diebesguts. Eine Alarmanlage kann einen Einbruch zwar nicht verhindern, macht aber ein Objekt für potentielle Einbrecher wenig interessant. Alarmanlagen sind Investitionen in die eigene Sicherheit. Alarmanlage schützen das Heim nicht nur, wenn man gerade nicht da ist, sie geben auch Sicherheit bei Anwesenheit, denn niemand kann nachts unbemerkt ins Haus schleichen. Sie kann sogar mehr als nur ungebetene Gäste melden: wer möchte, kann noch Rauch-, Wasser- und CO2 Melder einbinden und wird so auch bei einem Gebrechen aufmerksam gemacht. Akustische und optische Signale machen die Nachbarn aufmerksam. Zusätzlich kann man mittels GSM Modul bei jeder Art des Alarms eine SMS ans eigene Handy versenden lassen und so auch aus der Ferne weitere Schritte veranlassen. Rasche Installation, einfache Handhabung, moderate Preise Keine Angst, es sind keine Stemmarbeiten notwendig ! Moderne Alarmanlagen arbeiten auf Funkbasis und bieten einen exzellenten Schutz. Die Handhabung ist einfach. Sie bedienen die Alarmanlage über eine Codetastatur oder ganz bequem mit einer Fernbedienung. Und auch die Kosten sind geringer als Sie vermuten. Förderungen sichern Wer in Niederösterreich oder im Burgenland lebt, kann auch 2018 eine Landesförderung beantragen. Diese beträgt 30% der Installationskosten, maximal € 1.000.- Nähere Infos finden Sie hier : http://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/SW-broschuere_06_2017.pdf https://www.burgenland.at/wohnen-energie/wohnen/sicheres-wohnen/alarmanlagen Beratung ist wichtig Jede Alarmanlage ist individuell. Sie wird genau an die Gegebenheiten und Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir den perfekten Schutz für Ihr Heim - natürlich kostenlos.
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